Trennung und Scheidung

Scheidungs- und Trennungsmediation: für eine konstruktive und faire Trennung - ggf. unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse Ihrer Kinder.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Ihr Ehe oder Paarbeziehung

  • vor einer Auflösung steht, oder
  • von Auflösung bedroht ist
  • Sie sich einvernehmlich trennen oder scheiden lassen wollen
  • gemeinsam klären wollen, wie es weitergehen soll
  • Sie (verbindliche) Regelungen für Ihre Kinder treffen wollen

finden Sie hier passende Angebote.

Einvernehmliche Scheidung
Auflösung einer Lebensgemeinschaft
Trennung / Trennungswunsch
Beziehungsklärung
Kontaktregelung
Obsorgeregelung für Ihr(e) Kind(er)
Regelung des Kindes-Unterhaltes (Alimente)
Regelung des Ehegatten-Unterhaltes
Vom Gericht angeordnetes Erstgespräch

Einvernehmliche Scheidung

Ihre Situation

  • Sie stehen vor einer (möglichen) Trennung oder Scheidung
  • Sie fürchten sich vor einem Rosenkrieg und den Folgen daraus
  • Sie wollen vor allem für Ihre Kinder eine tragfähige Lösung erzielen (Denn Sie bleiben in jedem Fall Eltern)
  • Sie wollen eine verbindliche Regelung aller  für eine einvernehmliche Scheidung notwendigen Details
  • ev. möchten Sie nur Teilbereiche einer Trennung oder Scheidung in der Mediation klären.

So unterstützen wir

Mediation bei einer einvernehmlichen Scheidung hat eine lange Tradition. Im geschützten Rahmen klären Sie alle für eine einvernehmliche Trennung erforderlichen Regelungen, vor allem alle Regelungen die ihre Kinder betreffen (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), Vermögensaufteilung (Ehewohnung, Ersparnisse, Schulden), Ehegattenunterhalt und alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind.

Selbstverständlich können sie auch nur einzelne Themen im Rahmen einer “Scheidungsmediation” klären.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Scheidungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine einvernehmliche Scheidung erforderlichen Regelungen.

Sollte sich im Laufe des Mediationsverfahren herausstellen, dass eine Trennung bzw. Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt vermeidbar wäre, so können auch temporäre Vereinbarungen (zB “Trennung auf Zeit”) getroffen werden oder über die Voraussetzungen einer Wiederannäherung gesprochen werden.

Auch nach einer Scheidung kann ein Mediationsverfahren sinnvoll sein, wenn es - trotz einvernehmlicher oder gerichtlicher Scheidung - zu Differenzen kommt, die einer Regelung bedürfen.

Auflösung einer Lebensgemeinschaft

Ihre Situation

  • Sie stehen vor einer (möglichen) Trennung oder Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft
  • Sie wollen vor allem für Ihre Kinder eine tragfähige Lösung erzielen (Denn Sie bleiben in jedem Fall Eltern)
  • Sie wollen eine verbindliche Regelung aller für eine Auflösung Ihrer Lebensgemeinschaft / eingetragene Partnerschaft notwendigen Details

So unterstützen wir

Ähnlich einer einvernehmlichen Scheidung sind auch bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft zahlreiche Regelungen zu verhandeln.

 In der Mediation können Regelungen vor allem für gemeinsame Kinder (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), eine Vermögensaufteilung (Wohnung, Liegenschaft, Ersparnisse, Schulden) sowie alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind, getroffen werden.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Trennungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine Auflösung der Lebensgemeinschaft bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlichen Regelungen.

Trennung / Trennungswunsch

Ihre Situation

  • Ihre familiäre Situation ist angespannt und einer von beiden überlegt einen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
  • es besteht ein einseitiger oder beidseitiger Trennungswunsch
  • Sie sind sich möglicherweise auch nicht sicher, ob eine Trennung überhaupt stattfinden soll

So unterstützen wir

Eine bevorstehende Trennung - oder die Androhung dieser - ist eine belastende Situation für viele Partnerschaften.

In der Mediation klären sie, im “geschützten Rahmen”, die Grundsatzfrage der Trennung und welche Konsequenzen diese hat. Für den Fall der Trennung können alle relevanten Themen besprochen werden und Regelungen dafür vereinbart werden.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffenen Regelungen schriftlich.

Wenn einer von Ihnen eine Trennung möchte, der andere aber die Beziehung erhalten möchte, ist möglicherweise (zunächst) eine Beziehungsklärung sinnvoll.

Beziehungsklärung

Ihre Situation

  • Ihre Beziehung ist angespannt und steht “auf der Kippe”
  • Einer von Ihnen tendiert zur Trennung, der andere möchte die Beziehung erhalten
  • Einer von Ihnen überlegt den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
  • Einer von Ihnen hat einen neuen Partner, aber Sie wissen nicht, ob Sie sich trennen wollen

So unterstützen wir

Eine Beziehungsklärung ist immer dann sinnvoll, wenn sie unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft ihrer Beziehung haben.

Ziel der Beziehungsklärung ist daher, zu einer gemeinsamen Vorstellung zu kommen, welche(n) Weg(e) sie - getrennt oder gemeinsam - gehen wollen und können.

Das Ergebnis ist offen, es geht also nicht darum, um jeden Preis zusammen zu bleiben oder sich trennen zu müssen. Wenn Sie Klarheit erlangt haben, entscheiden Sie gemeinsam, wie es weitergeht.

Lösungen und Konsequenzen können - nach vollständiger Beziehungsklärung - besprochen bzw. in die Wege geleitet werden.

Kontaktregelung

Ihre Situation

  • Sie haben (gemeinsame) Kindern und sind sich über die Gestaltung des Kontaktes zu Ihrem/n Kind/ern uneinig
  • ev hat Einer von Ihnen wenig oder gar keinen Kontakt zu dem/n Kind/ern
  • Sie möchten eine verbindliche Regelung für den Kontakt zu dem/n Kind/ern vereinbaren

So unterstützen wir

In der Mediation klären Sie gemeinsam das Kontaktrecht, früher Besuchsrecht genannt. Hierbei sollen die Bedürfnisse beider Elternteile und des/der Kindes/r berücksichtigt werden. Sie entscheiden gemeinsam, wie detailliert sie eine Regelung treffen wollen. Vielfach werden Regelungen für den Alltag und zusätzlich für besondere  Anlässe wir Urlaube, Feiertage etc. getroffen.

Möglich sind auch Kontaktregelungen zwischen den Großeltern und den Enkelkindern.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.

Obsorgeregelung für Ihr(e) Kind(er)

Ihre Situation

  • Sie sind sich mit ihrem Partner nicht über die Form der Obsorge einig
  • Sie möchten die Entscheidung über die Obsorge in Kenntnis der Auswirkungen treffen
  • Sie möchten die Ausgestaltung der Obsorge mit Ihrem Partner klären und regeln

So unterstützen wir

Sie klären im Rahmen der Mediation, ob sie eine alleinige oder gemeinsame Obsorge anstreben und vereinbaren ggf. auch detaillierte Regelungen zur Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens)

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.

Regelung des Kindes-Unterhaltes (Alimente)

Ihre Situation

  • Sie haben (gemeinsame) Kindern und sind sich über die Gestaltung des Unterhaltes uneinig
  • ev. ist Einer von Ihnen mit der bestehenden Unterhaltsregelung unzufrieden
  • Sie möchten eine verbindliche Regelung für den Kindesunterhalt vereinbaren

So unterstützen wir

In der Mediation klären Sie gemeinsam, wer in welcher Form für den Unterhalt ihres/r Kindes/r aufkommt. Die Mediatoren unterstützen sie dabei, eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen ihres/r Kindes/r und ihren individuellen Möglichkeiten entspricht. 

Auf Wunsch können auch Regelungen aus der Rechtsprechung (Prozent Methode, Regelbedarf) in ihre Vereinbarung einfließen.

Regelung des Ehegatten-Unterhaltes

Ihre Situation

  • Sie möchten mit Ihrem Partner die Grundsatzfrage eines mögliche Ehegatten-Unterhaltes klären.
  • Sie sind sich mit Ihrem Partner nicht über den Ehegatten-Unterhalt einig
  • Sie möchten die Entscheidung über den Ehegatten-Unterhalt in Kenntnis der Auswirkungen treffen
  • Sie möchten verschiedene Varianten eines Ehegatten-Unterhaltes mit Ihrem Partner klären und regeln

So unterstützen wir

Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung können sie frei vereinbaren, ob, in welcher Form und in welcher Höhe sie Unterhalt leisten bzw. beziehen. In der Mediation können die Grundsatzfrage eines Ehegatten-Unterhalts und ggf. verschiedene Varianten gemeinsam berechnet und diskutiert werden.

Die Mediatoren unterstützen sie dabei, eine Regelung zu finden, die ihren beiden Bedürfnissen und ihren individuellen Möglichkeiten entspricht.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.

Vom Gericht angeordnetes Erstgespräch

Ihre Situation

  • Sie haben eine Anordnung des Gerichtes über die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation (§ 107. Außerstreitgesetz) erhalten‍

So unterstützen wir

Das Erstgespräch soll in erster Linie dazu genutzt werden, gemeinsam auszuloten, welche Möglichkeiten die Mediation in ihrem konkreten Fall bieten kann und ob sie gemeinsam den Versuch einer außergerichtlichen Einigung gehen wollen und können.

Es gibt nach Absolvierung des Erstgespräches jedenfalls keine Verpflichtung -  aber die Möglichkeit - zur Fortsetzung.

Weitere Mediationsfelder:

Interesse?