Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung können sie frei vereinbaren, ob, in welcher Form und in welcher Höhe sie Unterhalt leisten bzw. beziehen. In der Mediation können die Grundsatzfrage eines Ehegatten-Unterhalts und ggf. verschiedene Varianten gemeinsam berechnet und diskutiert werden.
Die Mediatoren unterstützen sie dabei, eine Regelung zu finden, die ihren beiden Bedürfnissen und ihren individuellen Möglichkeiten entspricht.
Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.