Sie klären im Rahmen der Mediation, ob sie eine alleinige oder gemeinsame Obsorge anstreben und vereinbaren ggf. auch detaillierte Regelungen zur Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens)
Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.