Ähnlich einer einvernehmlichen Scheidung sind auch bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft zahlreiche Regelungen zu verhandeln.
In der Mediation können Regelungen vor allem für gemeinsame Kinder (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), eine Vermögensaufteilung (Wohnung, Liegenschaft, Ersparnisse, Schulden) sowie alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind, getroffen werden.
Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Trennungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine Auflösung der Lebensgemeinschaft bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlichen Regelungen.