Auflösung einer Lebensgemeinschaft

Ihre Situation

  • Sie stehen vor einer (möglichen) Trennung oder Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft
  • Sie wollen vor allem für Ihre Kinder eine tragfähige Lösung erzielen (Denn Sie bleiben in jedem Fall Eltern)
  • Sie wollen eine verbindliche Regelung aller für eine Auflösung Ihrer Lebensgemeinschaft / eingetragene Partnerschaft notwendigen Details

Das kann Mediation

Ähnlich einer einvernehmlichen Scheidung sind auch bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft zahlreiche Regelungen zu verhandeln.

 In der Mediation können Regelungen vor allem für gemeinsame Kinder (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), eine Vermögensaufteilung (Wohnung, Liegenschaft, Ersparnisse, Schulden) sowie alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind, getroffen werden.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Trennungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine Auflösung der Lebensgemeinschaft bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlichen Regelungen.

Interesse?

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