Ich begleite Paare in Graz und der Steiermark bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Trennung. Ziel ist eine faire, gemeinsam getragene Regelung von Vermögen, Unterhalt und Obsorge — ohne Gerichtsstreit.
Mediation passt, wenn beide grundsätzlich bereit sind, miteinander zu reden — auch dann, wenn die Gespräche zuletzt schwierig waren. Typischerweise kommen zu mir:
Wann Mediation nicht das richtige Verfahren ist: Wenn eine Partei nicht freiwillig teilnehmen möchte, wenn akute Gewalt oder Drohungen im Raum stehen oder wenn ein starkes Machtungleichgewicht ein faires Gespräch verhindert. In diesen Fällen sage ich Ihnen das offen und verweise Sie an die passende Stelle.
Jede Mediation folgt fünf Phasen. Auf eine Scheidung bezogen heißt das:
Wir klären den Rahmen: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Kosten, Zeitplan. Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.
Alles kommt auf den Tisch: Wohnen, Vermögen, Schulden, Unterhalt, Kinder. Ohne Wertung, ohne Schuldfrage.
Hinter jeder Forderung steht ein Bedürfnis. Wir arbeiten heraus, was beiden Seiten wirklich wichtig ist — finanzielle Sicherheit, Nähe zu den Kindern, ein klarer Schnitt.
Wir entwickeln gemeinsam Optionen und prüfen sie auf Machbarkeit: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird der Kredit bedient? Wie sieht der Betreuungsalltag aus?
Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Es dient als Grundlage für den Scheidungsvergleich nach § 55a Ehegesetz.
Eine Sitzung dauert zwischen 90 Minuten und maximal zwei Stunden. Wie viele Sitzungen es braucht, hängt von der Zahl der offenen Themen ab — bei einer Scheidung sind es meist mehrere Termine über einige Wochen.
Beratung — insbesondere Rechtsberatung — ist nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz nicht Teil der Mediation. Sie darf auch nicht vom Mediator selbst erbracht werden, unabhängig davon, ob dieser juristisch ausgebildet ist. Rechtliche Beratung findet deshalb immer außerhalb der Mediation statt, etwa bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Ich empfehle, die erarbeitete Vereinbarung vor der Unterschrift rechtlich prüfen zu lassen.
Die Kosten richten sich danach, wie viele Personen teilnehmen und ob die Mediation von mir allein oder in Co-Mediation begleitet wird. Abgerechnet wird pro Stunde — für beide Parteien gemeinsam, nicht pro Person. Für Trennung und Scheidung gelten die Sätze im privaten Bereich:
2 Personen
€ 144,–
€ 200,–
3–6 Personen
€ 180,–
€ 250,–
7–12 Personen
—
€ 300,–
Wie die Kosten aufgeteilt werden, entscheiden Sie gemeinsam. Üblich ist eine hälftige Teilung; andere Aufteilungen sind möglich und werden offen besprochen.
Für Menschen in finanziell schwierigen Situationen — etwa bei Arbeitssuche, Langzeitkrankenstand oder als alleinerziehender Elternteil — ist ein begrenztes Kontingent an Plätzen zu einem reduzierten Tarif reserviert. Sprechen Sie mich einfach darauf an.
Ein Orientierungsgespräch von bis zu 30 Minuten biete ich kostenlos an. Darin klären wir unverbindlich, ob Mediation für Ihre Situation der richtige Weg ist. Alle Preise im Detail
Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer am Ende entscheidet:
Die Verfahren schließen einander nicht aus. Viele Paare lassen die in der Mediation erarbeitete Vereinbarung anwaltlich prüfen und reichen sie dann beim Bezirksgericht ein. Für die Mediation selbst brauchen Sie keinen Rechtsanwalt.
In der Mediation erarbeiten beide Partner gemeinsam eine Regelung zu Vermögen, Unterhalt und Kindern. Das Ergebnis wird in einer Vereinbarung festgehalten, die als Grundlage für den Scheidungsvergleich nach § 55a EheG dient.
Aufteilung des ehelichen Vermögens und der Ersparnisse, Umgang mit gemeinsamer Immobilie und Krediten, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Obsorge und Kontaktrecht für die Kinder.
Abgerechnet wird pro Stunde, für beide Parteien gemeinsam und nicht pro Person. Die aktuellen Sätze finden Sie in der Kostenübersicht weiter oben auf dieser Seite sowie unter Termine. Bei finanzieller Härte ist ein reduzierter Tarif möglich.
In der Regel ja. Eine einvernehmliche Lösung über Mediation dauert meist wenige Sitzungen und vermeidet ein streitiges, langwieriges Gerichtsverfahren.
Der erste Schritt ist ein Gespräch — in meiner Praxis in der Elisabethstraße 3 in Graz oder online per Videokonferenz.
Mehr zum Ablauf und den Prinzipien der Mediation oder direkt einen Termin online buchen.