Eine einzelne Sitzung dauert in der Regel rund 90 Minuten (bis maximal zwei Stunden). Wie viele Sitzungen es insgesamt braucht, hängt vom Thema ab: Viele Konflikte lassen sich in zwei bis drei Sitzungen klären, komplexere Themen brauchen länger. Die Termine vereinbaren wir flexibel und in Ihrem Tempo — es gibt keine feste Mindestanzahl.
Abgerechnet wird pro Stunde (60 Minuten). Im privaten Bereich beginnt das Honorar bei € 144,– pro Stunde für zwei Personen (inkl. 20 % USt.), im wirtschaftlichen Bereich bei € 150,– zzgl. USt. Für größere Gruppen und für Co-Mediation (zwei Mediator:innen) gelten gestaffelte Sätze. Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Termine. Für Menschen in finanziell schwierigen Situationen gibt es ein begrenztes Kontingent zu einem reduzierten Tarif — sprechen Sie mich einfach darauf an.
Üblich ist, dass sich die Beteiligten die Kosten teilen, meist zu gleichen Teilen. Wie genau aufgeteilt wird, entscheiden Sie aber gemeinsam — auch eine andere Aufteilung ist möglich und wird gleich zu Beginn transparent besprochen. Da alle an einer fairen Lösung interessiert sind, ist die Kostenfrage in der Praxis selten ein Streitpunkt.
Mediation ersetzt keine Rechtsberatung: Als allparteilicher Mediator unterstütze ich beide Seiten gleichermaßen und berate niemanden einseitig rechtlich. Für die rechtliche Prüfung — besonders bei Scheidung, Unterhalt oder Verträgen — ist es sinnvoll, die in der Mediation erarbeitete Vereinbarung anwaltlich prüfen zu lassen. Ein Rechtsanwalt ist also keine Voraussetzung für die Mediation, für die rechtsverbindliche Absicherung des Ergebnisses aber oft empfehlenswert.
Mediation lebt von Freiwilligkeit und Verhandlungsbereitschaft. Sie ist nicht das richtige Verfahren, wenn eine Seite gar nicht teilnehmen möchte, bei akuter Gewalt oder Bedrohung, oder wenn ein sehr starkes Machtungleichgewicht ein faires Gespräch unmöglich macht. Auch wenn ausschließlich eine rasche gerichtliche Entscheidung (etwa eine einstweilige Verfügung) nötig ist, ist Mediation nicht der passende Weg. In solchen Fällen sage ich Ihnen offen, wenn Mediation nicht sinnvoll ist — und verweise Sie gerne weiter.
Ja. Zur Konfliktklärung müssen Sie nicht mit der anderen Partei erscheinen — sie ist einseitig angelegt und hilft Ihnen, Ihre Situation zu ordnen, Ihre Ziele zu klären und die nächsten Schritte zu finden. Eine Mediation im eigentlichen Sinn braucht dagegen alle Beteiligten am Tisch, weil die Lösung gemeinsam erarbeitet wird.
Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung festgehalten. Diese ist als privatrechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten bindend. Wenn Sie darüber hinaus einen unmittelbar vollstreckbaren Titel wünschen, kann die Vereinbarung zusätzlich anwaltlich oder notariell in eine vollstreckbare Form gebracht werden. Weil die Lösung gemeinsam entwickelt wird, halten sich die Beteiligten in der Praxis meist auch ohne Zwang daran.
Ja. Sitzungen sind auf Wunsch auch online per Videokonferenz (Google Meet) möglich — durchgehend oder abwechselnd mit Präsenzterminen. Das ist besonders praktisch, wenn die Beteiligten an verschiedenen Orten leben oder die Terminfindung schwierig ist. Erfahrungsgemäß ist das Gespräch online genauso vertraulich und wirksam wie vor Ort.
Bei einer eingetragenen Mediation — ich bin beim Bundesministerium für Justiz eingetragener Mediator — ist der Lauf von Verjährungs- und Ausschlussfristen gehemmt (§ 22 Zivilrechts-Mediations-Gesetz). Das bedeutet: Solange die Mediation läuft, stehen diese Fristen still und laufen erst danach weiter — Sie riskieren also nicht, dass Ihnen während des Gesprächs Rechte verjähren. Das gilt nur für die eingetragene Mediation; ob eine bestimmte Frist in Ihrem Fall betroffen ist, klären wir konkret.