In der Mediation klären Sie gemeinsam das Kontaktrecht, früher Besuchsrecht genannt. Hierbei sollen die Bedürfnisse beider Elternteile und des/der Kindes/r berücksichtigt werden. Sie entscheiden gemeinsam, wie detailliert sie eine Regelung treffen wollen. Vielfach werden Regelungen für den Alltag und zusätzlich für besondere Anlässe wir Urlaube, Feiertage etc. getroffen.
Möglich sind auch Kontaktregelungen zwischen den Großeltern und den Enkelkindern.
Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich.