Hier finden Sie Mediationsangebote in jenen Bereichen, für die der Gesetzgeber besondere Bestimmungen vorgesehen hat und in denen teilweise ein verpflichtendes Mediationsverfahren vorgesehen ist.
Ein Lehrverhältnis steht vor einer außerordentlichen Auflösung. Spannungen zwischen Lehrling und Lehrberechtigten belasten die Ausbildungssituation. Gespräche führen zu keiner Lösung. Die Situation ist für alle Beteiligten belastend.
Sie haben vom Gericht die Anordnung erhalten, an einem Erstgespräch über Mediation teilzunehmen. Unklarheit über Ablauf, Ziel und Nutzen besteht. Die Situation ist angespannt und möglicherweise konfliktbelastet. Sie wünschen sich Orientierung.
Ein Nachbarschaftskonflikt steht kurz vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Situation ist emotional aufgeladen und belastet den Alltag. Gleichzeitig besteht der Wunsch, eine Klage zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung erscheint jedoch schwierig.