Vom Gericht angeordnetes Erstgespräch

Ihre Situation

  • Sie haben eine Anordnung des Gerichtes über die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation (§ 107. Außerstreitgesetz) erhalten‍

Das kann Mediation

Das Erstgespräch soll in erster Linie dazu genutzt werden, gemeinsam auszuloten, welche Möglichkeiten die Mediation in ihrem konkreten Fall bieten kann und ob sie gemeinsam den Versuch einer außergerichtlichen Einigung gehen wollen und können.

Es gibt nach Absolvierung des Erstgespräches jedenfalls keine Verpflichtung -  aber die Möglichkeit - zur Fortsetzung.

Interesse?

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