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Vom Gericht angeordnetes Erstgespräch

Orientierung und Information nach gerichtlicher Anordnung zur Mediation.

Ihre Situation:

Sie haben vom Gericht die Anordnung erhalten, an einem Erstgespräch über Mediation teilzunehmen. Unklarheit über Ablauf, Ziel und Nutzen besteht. Die Situation ist angespannt und möglicherweise konfliktbelastet. Sie wünschen sich Orientierung.

So unterstütze ich Sie:

Im Erstgespräch werden Möglichkeiten und Grenzen der Mediation erläutert. Gemeinsam wird geprüft, ob Mediation für Ihren konkreten Fall geeignet ist. Es besteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung. Das Gespräch dient der informierten Entscheidungsfindung.

Klingt nach Ihrer Situation?

Im Orientierungsgespräch klären wir unverbindlich, ob Mediation für Ihren Fall passt.

Termin vereinbaren
Ablauf

Fünf Phasen. Ein klarer Weg.

Jede Mediation folgt einem strukturierten Prozess — transparent, vorhersehbar, im eigenen Tempo.

1
Auftrag

Rahmen klären, Ziele benennen.

2
Themen

Alles auf den Tisch, ohne Wertung.

3
Interessen

Bedürfnisse hinter Positionen.

4
Lösungen

Optionen entwickeln, abwägen.

5
Vereinbarung

Schriftlich, tragfähig.

Vermittlung in Konflikten seit über 20 Jahren

Als professioneller und neutraler „Vermittler“ helfe ich Ihnen, Ihren Konflikt so zu regeln, dass für alle Beteiligten eine gute Lösung erzielt wird. Informieren Sie sich auf meiner Website über das Wesen der Mediation und mein Angebot. Wenn Sie Fragen haben, Hilfe in einem Konflikt benötigen oder eine Mediation durchführen wollen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf oder vereinbaren Sie direkt über die Website einen Termin. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen!
Sven Gillissen
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Sven Gillissen im Beratungsgespräch