Schlichtungsversuch gem. Nachbarschaftsrecht

Ihre Situation

  • Sie fühlen sich durch den Schattenwurf der Bäume und Sträuche Ihres Nachbarn beeinträchtigt
  • Sie möchten eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Nachbarn verhandeln, oder
  • Sie wollen eine Klage gem. § 364 (3) ABGB einbringen

Das kann Mediation

Nach einer erfolgreichen Mediation gibt es keine Verlierer, die Beziehung zum Nachbarn wird erhalten oder sogar verbessert.


In der Mediation können für die Konfliktparteien maßgeschneiderte und lebbare Lösungen entwickelt werden, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Personen orientieren.

Die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird soweit verbessert, dass neu auftretende Probleme meist ohne die Hilfe Dritter gelöst werden können.


Gemäß dem Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 (BGBl l Br. 91/2003) sind Sie verpflichtet, vor der Einbringung einer Klage eine außergerichtliche Einigung, zB durch Mediation, anzustreben.

Interesse?

Weitere Mediationsangebote zu diesem Thema finden Sie hier:

Konflikte in der Nachbarschaft

Weitere Mediationsfelder: